Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden

Inhalt

  1. Präambel
  2. § 1 Geltungsbereich, Leistungen von Max Talent
  3. § 2 Vertragsschluss und Laufzeit
  4. § 3 Vergütung
  5. § 4 Aufgaben der Vertragspartner
  6. § 5 Geistige Schutzrechte
  7. § 6 Haftung
  8. § 7 Kündigung
  9. § 8 Verarbeitung und Erreichbarkeit von Inhalten
  10. § 9 Sonstiges
  11. Produktbezogene Geschäftsbedingungen: Talentvermittlung
  12. Produktbezogene Geschäftsbedingungen: Employer-Branding

Präambel

Die Max Universe GmbH (im Folgenden Max Talent genannt) betreibt unter www.max-talent.de hauptsächlich für MINT-Talente eine Internetplattform (im Folgenden auch Karriereplattform genannt), auf der Arbeitgeber und Unternehmen (im Folgenden Kunden oder Unternehmen genannt) primär aus dem MINT-Bereich umfassend vorgestellt und Fragen zum Berufseinstieg beantwortet werden. Zudem ist es möglich, konkrete Jobs zu finden und Jobvorschläge zu erhalten. Die Zielgruppe sind Auszubildende, Studierende, Absolventen, Fachkräfte und (Young-) Professionals aus dem MINT-Bereich, also alle Fachrichtungen aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik und Ingenieurwissenschaften. Zu diesem Zweck stellt Max Talent aus allgemein zugänglichen Informationen unter anderem Profile von Unternehmen vor, die entsprechende Einstiegsprogramme bzw. -positionen anbieten und für MINT-Talente interessant sein könnten.

Unternehmen bietet Max Talent sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Dienstleistungen an. Eine unentgeltliche Dienstleistung ist die Veröffentlichung eines Unternehmensprofils auf Max Talent. Ein derartiges Unternehmensprofil enthält je nach Wunsch des Unternehmens unter anderem eine aussagekräftige Vorstellung des Unternehmens, detaillierte Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, sowie der Einstiegsprogramme bzw. -positionen für MINT-Talente.

Eine entgeltliche Dienstleistung ist die Beauftragung von Max Talent zur aktiven Kandidat*innen-Suche für freie Jobanzeigen (siehe „Talentvermittlung“). Max Talent spricht dann aktiv passende User an und vermittelt diese an seine Partnerunternehmen. Dabei kann Max Talent die Userschaft der Lernplattform „Max Academy“, sowie Talente aus dem Talentpool der Karriereplattform „Max Talent“ kontaktieren oder auch weitere Kanäle wie Social-Media verwenden. Des Weiteren kann Max Talent Unternehmen dabei helfen, ihre Bekanntheit bei MINT-Talenten aktiv zu steigern und gezieltes Employer Branding auf der Lernplattform „Max Academy“ zu betreiben (siehe „Employer-Branding“).

§ 1 Geltungsbereich, Leistungen von Max Talent

  1. Max Talent bietet Unternehmen drei grundlegende Dienstleistungen an:
    1. das kostenfreie Firmenprofil mit Stellenanzeigen
    2. aktives Employer Branding bei MINT-Talenten
    3. aktive Talentvermittlung von Kandidat*innen durch Max Talent
  2. Art und Umfang der Leistungen der kostenpflichtigen Dienstleistungen werden soweit möglich im Einzelvertrag beschrieben.
  3. Max Talent ist frei darin, wie die Leistungen gestaltet und umgesetzt werden.
  4. Bei den Leistungen handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wird – um eine Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg wird hierbei nicht geschuldet.
  5. Das Unternehmen überlässt Max Talent zum Zweck der Erstellung und Veröffentlichung eines Unternehmensprofils:
    • Text-, Bild- und ggf. Videoinformationen zur Erstellung eines Unternehmensprofils
    • konkrete Angaben zu den Einstiegsprogrammen bzw. Einstiegspositionen mit technischem Hintergrund
    • ggf. konkrete Stellenanzeigen (je nach Dienstleistung)
    • ein Statement eines personalverantwortlichen Mitarbeiters und/oder einen Erfahrungsbericht eines Berufseinsteigers, ggf. mit Bild- und Videomaterial
    • Angaben über die Kontaktdaten eines geeigneten Ansprechpartners für potentielle Bewerber*innen
    Max Talent aggregiert diese überlassenen sowie allgemein zugänglichen Informationen im entsprechenden Unternehmensprofil und publiziert dieses auf www.max-talent.de. Max Talent behält sich vor, diese Informationen redaktionell zu bearbeiten. Die Veröffentlichung erfolgt nach der Freigabe des Unternehmens über die entsprechende Funktion auf der Plattform oder nach Ablauf von 14 Tagen. Die Freigabe kann alternativ auch schriftlich via E-Mail erteilt werden.
  6. Max Talent erteilt dem Unternehmen je nach Dienstleistung die Möglichkeit, ebenfalls Stellenanzeigen hinzuzufügen. Diese können in bestimmten Dienstleistungspaketen automatisch durch Max Talent von der Unternehmenswebsite des Unternehmens sowie von anderen öffentlichen Stellenbörsen aktiv gesucht, kuratiert und ggf. bearbeitet werden, um einen Qualitätsstandard für die Talente gewährleisten zu können. Dies hat den Vorteil, dass dem Unternehmen Zeit gespart wird, indem Stellenanzeigen nicht mehr per Hand eingefügt und gepflegt werden müssen.
  7. Mit der Veröffentlichung des Unternehmensprofils auf www.max-talent.de wird das Unternehmen und seine Stellenanzeigen auch ggf. auf der Lernplattform „Max Academy“ als Beispiel eines spannenden Arbeitgebers angezeigt und auf den Social-Media Kanälen von Max Talent (z.B. LinkedIn, Instagram) als neues Unternehmen angekündigt.
  8. Insbesondere kann Max Talent Bewerber*innen für Stellenanzeigen jedes Unternehmens der Karriereplattform „Max Talent“ über das Matching finden und diese dem Unternehmen vorschlagen. Max Talent ist hierzu nicht verpflichtet und dem Unternehmen ebenso keine Mindestanzahl an Bewerbungen schuldig. Hierdurch entstehen ohne eine konkrete Auftragserteilung keine zusätzlichen Kosten für das Unternehmen.
  9. Für die unentgeltlichen Dienstleistungen gelten ausschließlich diese AGB. Für entgeltliche Dienstleistungen können zusätzlich geltende Verträge abgeschlossen werden.
  10. Zu den über Max Talent verfügbaren Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen Max Talent lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste – die jeweils als Dienste Dritter kenntlich gemacht sind - können von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten, auf die der jeweilige Dritte den Kunden u.U. hinweisen wird.
  11. Der Zugriff auf und/oder die Verfügbarkeit von Diensten Dritter kann von Max Talent nicht garantiert werden. Insbesondere eine Sperrung von Accounts auf einer Werbeplattform wie u.a. Facebook, Instagram oder Google kann von Dritten u.a. algorithmisch veranlasst werden und es gibt häufig keine Möglichkeit für Max Talent, im Hinblick auf eine solche Sperrung mit dem Dritten unverzüglich eine Lösung herbeizuführen. Sollte ein solcher Werbemanager-Account von einem Dritten, insbesondere von einem Betreiber einer Werbeplattform gesperrt werden, ist Max Talent nicht dafür verantwortlich, dass Kampagnen nicht auf dieser Werbeplattform ausgespielt werden können. Max Talent ist dann lediglich verpflichtet, dem Kunden Lösungsvorschläge, wie z.B. Alternativen anzubieten und ggf. auf eine schnellstmögliche Aufhebung der Sperrung hinzuwirken.
  12. Max Talent erbringt weder eine rechtliche Beratung noch nimmt Max Talent eine Prüfung der rechtlichen, insbesondere der datenschutz-, wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Nutzung von Max Talent durch einen Kunden und die von dem Kunden bereitgestellten Inhalte vor.
  13. Max Talent ist berechtigt, die Leistungen selbst bzw. durch eigene Mitarbeitende, Subunternehmen oder durch sonstige Dritte zu erbringen.

§ 2 Vertragsschluss und Laufzeit

Die Erstellung eines Firmenprofils kann durch das Unternehmen selbst oder durch Max Talent geschehen. Dafür werden eigene passwortgeschützte Zugänge für Mitarbeiter des Unternehmens und ein intuitiver Editor zur Verfügung gestellt, um die Inhalte entsprechend hochladen zu können.

Die Laufzeit der Veröffentlichung ist unbefristet und endet, indem die Autorisation durch das Unternehmen entzogen wird.

Der Vertragsschluss zwischen dem Unternehmen und Max Talent erfolgt durch die Anmeldung auf „Max Talent“ und der damit verbundenen aktiven Akzeptierung dieser AGB oder mit der Zusendung eines konkreten unterzeichneten Auftrages.

Soweit Dritte, z.B. eine Agentur, für ein Unternehmen, welches Einstiegsprogramme und/oder -positionen anbietet, eine entgeltliche Dienstleistung bei Max Talent beauftragt, kommt der Vertrag mit dem Dritten zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Max Talent ist in diesem Fall berechtigt, von dem Dritten einen Mandatsnachweis zu verlangen.

§ 3 Vergütung

Die Erstellung und Veröffentlichung eines Unternehmensprofils und der Zugang zur Plattform sind kostenfrei.

Die Vergütungen der Leistungen im Rahmen des Employer Brandings und der aktiven Vermittlung sind explizit im jeweiligen Auftragsdokument von Max Talent aufgeführt.

Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.

Verzug tritt spätestens 14 Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.

Befindet sich das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, ist Max Talent berechtigt, seine entgeltlichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen.

Einmal gebuchte Pakete und/oder Kampagnen werden nicht erstattet, insbesondere führt das Beenden oder das vorzeitige Beenden einer Kampagne nicht dazu, dass sich der Preis für diese Kampagne reduziert oder – auch nicht in Teilen – nicht vollständig abgerechnet wird.

§ 4 Aufgaben der Vertragspartner

Das jeweilige Unternehmen versorgt Max Talent, im Falle eines Auftrages zur Personalvermittlung, mit ausreichend Informationen über die zu besetzende Stelle, damit eine passende Person gefunden werden kann.

Max Talent und der Kunde benennen sich gegenseitig einen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners werden unverzüglich mitgeteilt; bis dahin gelten die alten Informationen weiterhin als zutreffend.

Das jeweilige Unternehmen, insbesondere dann, wenn es sich um die Erstellung und Veröffentlichung eines Unternehmensprofils handelt, versorgt Max Talent mit Informations- und Datenmaterial, um die Grundlage eines aussagekräftigen Unternehmensprofils sicherzustellen.

Max Talent stellt die Informationen für die Stellenanzeigen und zur eigenen Anfertigung des Unternehmensprofils von der Webseite des jeweiligen Unternehmens und ggf. sonstigen Quellen sorgfältig zusammen.

Darüber hinaus verpflichtet sich Max Talent, alle vom Unternehmen mitgeteilten Informationen sowie zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dateien vertraulich zu behandeln.

§ 5 Geistige Schutzrechte

An der Zusammenstellung und Darstellung der Inhalte auf der Karriereplattform insgesamt steht Max Talent das alleinige Urheberrecht zu.

Das Unternehmen gewährt Max Talent an Texten, Bildern und Videos, welche Max Talent zur Veröffentlichung überlassen worden sind, ein unentgeltliches einfaches Nutzungsrecht. Mit Beendigung des Vertrages kann dieses Nutzungsrecht jederzeit widerrufen werden.

Wenn nicht anderweitig geregelt, ist Max Talent berechtigt, das Unternehmen und das durchgeführte Projekt in Veröffentlichungen im Internet und in Printmedien als Referenz zu nennen. Das Unternehmen verpflichtet sich, für diesbezüglich verwendete Werbemittel wie Logos oder Screenshots alle erforderlichen Rechte einzuräumen. Eine Referenznennung wird nur in sachlich zutreffender Weise erfolgen und nicht bestehende Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) verletzen.

Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass, im Falle der Existenz von Rechten Dritter an den Max Talent bereitgestellten Inhalten, diese Dritten dem Unternehmen das Recht zur Veröffentlichung auf www.max-talent.de übertragen haben.

Für den Fall einer Inanspruchnahme der Max Talent wegen Verletzung von Rechten Dritter verpflichtet sich das Unternehmen, Max Talent in vollem Umfange von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und der Max Talent sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen. Das Unternehmen ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die oben genannten Rechte abzuwehren. Verweigert es die Freistellung und überlässt es damit der Max Talent die Entscheidung darüber, ob dem Dritten Ansprüche zustehen, so hat er der Max Talent die durch diese Entscheidung entstehenden Kosten zu ersetzen.

§ 6 Haftung

Max Talent haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung ist grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit für Max Talent, deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für sämtliche Ansprüche (auch Schäden an Rechtsgütern und Sachen der anderen Partei) ausgeschlossen.

Sofern das Unternehmen und Talente untereinander Verträge schließen, ist Max Talent hieran nicht beteiligt und wird daher kein Vertragspartner. Eine Haftung von Max Talent im Rahmen von vertraglichen Beziehungen zwischen dem Unternehmen und einem Talent ist ausgeschlossen.

Das Unternehmen haftet im gesetzlichen Umfang für die Inhalte, die es zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt bzw. frei gibt. Hierbei hat das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht geltendes Recht, insbesondere nicht das Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Marken- und andere Kennzeichnungsrechte, Persönlichkeitsrechte und sonstige Recht Dritter verletzen. Max Talent behält sich vor, von dem Unternehmen zur Einstellung auf die www.max-talent.de überlassenen Texte, Bilder oder Videos zurückzuweisen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Eine diesbezügliche Pflicht von Max Talent zur Prüfung der überlassenen Informationen besteht jedoch nicht.

Die Haftung von Max Talent ist insgesamt beschränkt auf den Auftragswert des jeweiligen Einzelvertrags.

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat Max Talent nicht zu vertreten.

§ 7 Kündigung

Das bestehende Vertragsverhältnis für entgeltliche Dienstleistungen kann in Textform ohne Angabe von Gründen durch das Unternehmen und Max Talent mit der jeweils im Angebot festgehaltenen Frist zum Ablauf des Vertragszeitraumes gekündigt werden.

Nach der Kündigung der entgeltlichen Dienstleistung bleiben dem Unternehmen die unentgeltlichen Dienstleistungen, wie beispielsweise ein Unternehmensprofil, erhalten, es sei denn das Unternehmen schließt dies im Rahmen des Kündigungsschreibens explizit aus.

Im Fall der fristgerechten Kündigung kostenpflichtiger Pakete bleibt der Kunde zur Zahlung der Vergütung (einschließlich Nebenkosten) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der Höhe verpflichtet, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallen ist oder deren Anfall nach Wirksamwerden der Kündigung nicht mehr vermieden werden kann.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Max Talent zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Max Talent kann nach Ablauf von zehn Tagen sämtliche Daten, die der Kunde Max Talent übermittelt und/oder bereitgestellt hat, einschließlich in den Unternehmens-Accounts befindlichen Nachrichten, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden.

§ 8 Verarbeitung und Erreichbarkeit von Inhalten

Max Talent behält sich vor, die Inhalte auf seinen Internetseiten zu erweitern, zu beschränken oder ganz einzustellen. Max Talent setzt das jeweilige Unternehmen in Kenntnis über eine eventuelle Veränderung oder Erweiterung von unternehmensspezifischen Inhalten.

Max Talent übernimmt eine Gewähr für die Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von www.max-talent.de zu 97% eines Kalenderjahres. Max Talent haftet für Störungen, Unterbrechungen oder einen etwaigen Ausfall des Online-Angebots, wenn deren zeitlicher Umfang die gewährleistete Verfügbarkeit von 97% unterschreitet. Ausgenommen davon sind jene Einschränkungen der Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

§ 9 Sonstiges

Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig jeweils unterrichten, soweit für die Erbringung von Leistungen die Nutzung von personenbezogenen Daten notwendig ist. Der jeweils übermittelnde Vertragspartner stellt sicher, dass die erforderlichen Gestattungen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorliegen und teilt dem anderen Vertragspartner mit, falls die Besorgnis besteht, dass dies nicht der Fall ist.

Der Kunde betreibt eigenverantwortlich das von ihm eingerichtete Nutzerkonto in Max Talent und ist als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO verantwortlich für die dort gespeicherten Daten sowie für die darüber verarbeiteten Daten und insbesondere für die Daten von Bewerbern.

Alle weiteren Ausführungen hierzu werden im von Max Talent bereitgestellten AVV geregelt.

Max Talent ist jederzeit berechtigt, unter Einräumung einer angemessenen Kündigungsfrist den Inhalt dieser AGB zu ändern oder zu ergänzen und/oder Änderungen des Lizenzmaterials vorzunehmen. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist Max Talent berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat in Textform zu erfolgen.

Max Talent wird Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Eine Reduktion des Leistungsumfangs ist nicht zulässig, soweit für das Unternehmen kostenpflichtige Leistungen betroffen sind.

Produktbezogene Geschäftsbedingungen: Talentvermittlung

§ 1 Leistungsbeschreibung

Diese produktbezogenen Bedingungen "Talentvermittlung" ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Zweifel vor. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Max Universe GmbH (im Folgenden Max Talent genannt) unterhält im Internet eine Datenbank mit Profilen bzw. Lebensläufen von MINT-Talenten (im Folgenden “Talente” oder „Bewerber*innen“ genannt), insbesondere aus den Ingenieurs-, Naturwissenschaften und IT. Bewerber*innen können darin ihre Profile bzw. Lebensläufe hinterlegen.

Unternehmen, können Max Talent kostenpflichtig beauftragen (im Folgenden „Kunden“ genannt) aktiv nach passenden Bewerber*innen zu suchen. Max Talent spricht diese Bewerber*innen über den Talentpool oder auch über weitere Kanäle (wie z.B. Social-Media) an und wenn diese Interesse an einer freien Stelle haben, kann Max Talent den Kunden empfehlen, diese zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen. Daraufhin werden sämtliche Informationen der Bewerbenden, sofern diese eingewilligt haben, für das Unternehmen im Online-Portal von Max Talent unter „Bewerbungen“ einsehbar oder je nach gebuchtem Feature automatisch an den Kunden übermittelt.

Dem Kunden stehen im Online-Portal von Max Talent bestimmte Funktionalitäten (z.B. ein Bewerber-Management-System) zur Verfügung. Dieser Service beinhaltet keine Datensicherung für den Kunden. Daten können jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung aus dem Back-Office entfernt oder gelöscht werden. Löschen Bewerber*innen z.B. ihren Lebenslauf, so wird er aus datenschutzrechtlichen Gründen automatisch aus dem gesamten Online-Portal gelöscht.

§ 2 Vertragsschluss, Laufzeit und Vergütung

Der Vertrag zwischen Max Talent und dem Kunden über die Talentvermittlung kommt zustande, wenn Max Talent die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von Max Talent gelten als neues Angebot des Kunden, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch Max Talent zustande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme. Mit Vertragsschluss beginnt Max Talent damit passende Bewerber*innen zu finden und diese dem Kunden vorzustellen. Der Kunde zahlt hierfür die jeweils vereinbarte Vergütung, wie sie in 2.2 geregelt ist.

Die Vergütung sowie die Laufzeit der Leistungen im Rahmen des Vertrages zur Talentvermittlung sind explizit im jeweiligen Auftragsdokument von Max Talent aufgeführt. Der Vertrag verlängert sich um die vorangegangene Laufzeit und zu der vorangegangenen Vergütung, es sei denn, dass eine fristgerechte Kündigung der Vertragsbeziehung erfolgt ist.

Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.

Verzug tritt spätestens 14 Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.

Befindet sich das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, ist Max Talent berechtigt, seine entgeltlichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen.

Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung von Max Talent sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Max Talent ist daneben in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Zugang zu „Bewerbungen“

Um Zugang zu den Bewerbungen zu erhalten, bedarf es zunächst einer kostenlosen Registrierung durch den Kunden auf Max Talent. Daraufhin ist der Zugriff auf den Abschnitt „Bewerbungen“ durch Max Talent möglich. Mit der erfolgreichen Einrichtung sind die Funktionen für die Bewerbungen durch den Kunden nutzbar.

Der Zugang zum Online-Portal und den Bewerbungen ist höchstpersönlich und dem Kunden ausschließlich zum eigenen Gebrauch gestattet. Der Zugang zum Online-Portal und die eingesehenen Profile dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es können jedoch weitere Mitarbeiter desselben Unternehmens über die entsprechende Funktion zum selben Unternehmens-Account eingeladen werden.

Insofern der Kunde sein Personalrecruiting an eine Dritte Partei ausgelagert, so bedarf es für die Nutzung des Online-Portals und dem Abschnitt „Bewerbungen“ durch diesen Dritten der schriftlichen Zustimmung von Max Talent.

Die seitens des Kunden angegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein. Die angegebene E-Mail-Adresse muss gültig und auch für die Zukunft erreichbar sein. Eine Anmeldung mit nur temporär erreichbaren E-Mail-Adressen ist nicht zulässig. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt sein muss. Bei der Anmeldung wählt der Kunde ein Passwort. Der Benutzername entspricht der angegebenen E-Mail-Adresse. Die Angabe von falschen Daten berechtigt Max Talent, den jeweiligen Kunden unverzüglich zu sperren.

Der Benutzername darf keine Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Kennzeichenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Kunde selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Benutzerkonto umgehend zu korrigieren.

Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine unbefugten Drittpersonen Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Kunden entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist der Kunde verpflichtet, Max Talent unverzüglich zu informieren und das Passwort unverzüglich zu ändern. Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos vorgenommen werden.

Max Talent wird das Passwort eines Kunden nicht an Dritte weitergeben und ein Kunde niemals per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.

Ein Benutzerkonto bei Max Talent ist nicht übertragbar. Jede natürliche oder juristische Person darf sich nur einmal bei Max Talent anmelden. Mehrfachanmeldungen sind nur nach vorheriger Zustimmung von Max Talent möglich.

Der Kunde stellt Max Talent von sämtlichen Ansprüchen frei, die Bewerber*innen wegen Verletzung dieser Bestimmungen oder sonstiger Rechte durch Nutzung des Zugangs durch den Kunden oder etwaigen Dritten geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Max Talent, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Kunden nicht zu vertreten ist.

§ 4 Sperrung, Kündigung des Benutzerkontos

Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Kunde gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, gegen die Max Talent AGB verstößt, kann Max Talent folgende Maßnahmen – unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des jeweiligen Kunden – nach eigenem Ermessen ergreifen:

  • Stellenanzeigen und Nachrichten an Bewerber*innen oder sonstige Inhalte löschen,
  • die Nutzung des Online-Portals be- oder einschränken,
  • Kunden verwarnen,
  • das Benutzerkonto vorläufig sperren.

Tatsachen, die geeignet sind, eine fristlose Kündigung des Nutzungsverhältnisses zu begründen, rechtfertigen auch eine endgültige Sperrung des Benutzerkontos. Tatsachen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, liegen insbesondere vor, wenn

  • Der Kunde falsche Angaben bei der Anmeldung gemacht hat,
  • ein erkennbarer Missbrauch des Online-Portals vorliegt,
  • die Funktionsfähigkeit des Online-Portals durch den Kunden beschädigt oder beeinträchtigt wird,
  • oder Verstöße gegen sonstige gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Max Talent AGB vorliegen.

Teilerstattungen einer bereits angefallenen Gebühr in Folge von vorzeitiger Kündigung vor Ablauf des gebuchten Zeitraumes sind ausgeschlossen.

§ 5 Haftungsausschluss

Max Talent haftet nicht für die Durchführung von Arbeiten durch die Kandidaten oder für eventuelle, im Zuge der Leistungen entstehende Schäden des Unternehmens. Max Talent bringt Kandidat und Unternehmen zusammen und haftet nicht für das Ergebnis oder die Qualität der Arbeitsleistung. Max Talent haftet für keinerlei aufkommende Schäden, sowohl während des Vermittlungsprozesses, z.B. beim Bewerbungsgespräch oder Probearbeiten, als auch nach der erfolgreichen Vermittlung.

Sollte ein von Max Talent vorgeschlagener Kandidat frühzeitig aus einem entstandenen Beschäftigungsverhältnis ausscheiden, haftet es nicht für die entstehenden Kosten (z.B. für Neubesetzung oder wirtschaftlichen Schaden) und ist ebenso nicht verpflichtet, diese Stelle erneut zu besetzen.

§ 5 Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere persönliche Daten von Bewerber*innen nicht weiterzugeben, diese vertraulich zu behandeln und sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Alle Verluste, Kosten, Forderungen, Schadensersatzleistungen und andere Aufwendungen, die Max Talent durch den Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, Max Talent hat dies zu vertreten.

Die Angaben von Bewerber*innen werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass Max Talent deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleistet Max Talent eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen.

Die Daten von Stellensuchenden, die sich bei Max Talent registrieren ("Bewerber*innen") sind streng vertraulich und dürfen vom Kunden nur entsprechend den einschlägigen Datenschutzgesetzen gespeichert, verwendet und genutzt werden. Max Talent behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Zugang des Kunden zu blockieren.

Der Kunde weiß, dass für den Datentransfer aus dem Geltungsbereich der Europäischen Union hinaus besondere Regeln gelten. Ein solcher Datentransfer bedarf - auch innerhalb eines Konzerns - in der Regel der Zustimmung der Bewerber*in.

Produktbezogene Geschäftsbedingungen: Employer-Branding

§ 1 Leistungsbeschreibung

Diese produktbezogenen Bedingungen „Employer-Branding“ ergänzen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen im Zweifel vor. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Max Universe GmbH (im Folgenden Max Talent genannt) verfügt nicht nur über einen Talentpool, in dem Studenten, Absolventen, Fachkräfte und (Young-) Professionals mit MINT-Background (im Folgenden „Talente“ oder „Bewerber“ genannt) ein spezifisches Profil anlegen, sondern Teil der gesamten MINT-Plattform ist auch die Lernplattform „Max Academy“.

Auf „Max Academy“ erhalten Studierende die Möglichkeit, zu Themen wie Höhere Mathematik, Elektrotechnik, Ingenieurwissenschaften, Physik hochqualitative Lernmaterialien zu erhalten und sich mit anderen Studierenden zu vernetzen und auszutauschen. Hier werden primär Studierende aller Semester im Bachelorstudium angesprochen, allerdings ist die Plattform für jedes Talent frei verfügbar.

Max Talent bietet Unternehmen (im Folgenden „Kunden“ genannt) nun mit den Paketen des „Employer-Brandings“ die Option, sich auf „Max Academy“ und ggf. weiteren Plattformen (z.B. auch Social Media) vor dieser Zielgruppe als zukünftig spannender Arbeitgeber zu präsentieren. Unternehmen erhalten dafür Einblendungen eines „Mini-Profils“, welches mindestens aus dem Logo des Unternehmens und einer Kurzbeschreibung besteht. Der Kunde kann mit Max Talent zusammen festlegen, wie viele monatliche Einblendungen geschaltet werden und in welchen Regionen (oder Hochschulen) diese ausgespielt werden sollen. Dadurch kann der Kunde passgenau auf seinen Bedarf die richtige Zielgruppe ansprechen und Bekanntheit für seine Arbeitgebermarke gewinnen.

Kunden werden dadurch als Unterstützer freier Bildung wahrgenommen, da Dank diesen die Lernplattform „Max Academy“ für Talente kostenfrei zugänglich bleiben kann, was zu einer positiven Image-Förderung der Arbeitgebermarke führt.

Darüber hinaus macht Max Talent allen Usern der MINT-Plattform gezielte Vorschläge für spannende Unternehmen auf Grundlage der Informationen, die zum einen im Unternehmensprofil und zum anderen im Talentprofil hinterlegt sind. Die Prüfung dieser Übereinstimmung der jeweiligen Profilinformationen obliegt ausschließlich der von Max Talent selbst vorgenommenen Bewertung.

§ 2 Vertragsschluss, Laufzeit und Vergütung

Der Vertrag zwischen Max Talent und dem Kunden über die Nutzung des „Employer-Branding“-Angebotes auf der Lernplattform „Max Academy“ von Max Talent kommt zustande, wenn Max Talent die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes von Max Talent im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Durch den Kunden inhaltlich veränderte Vertragsangebote von Max Talent gelten als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch Max Talent zustande, eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme seitens Max Talent. Mit Vertragsschluss ermöglicht Max Talent dem Kunden die Nutzung des Employer-Branding Produktes. Der Kunde zahlt hierfür die vereinbarte Vergütung, wie sie in 2.2 geregelt ist.

Die Vergütung sowie die Leistungen im Rahmen des Vertrages zur Nutzung der Employer-Branding-Angebote sind explizit im jeweiligen Vertragsangebot von Max Talent aufgeführt. Die Laufzeit und der Startzeitpunkt des Vertrages sind im Vertragsangebot bestimmt. Eine ordentliche Kündigung ist vor Ablauf der Laufzeit ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um die vorangegangene Laufzeit und zu der vorangegangenen Vergütung, es sei denn, dass eine fristgerechte Kündigung der Vertragsbeziehung erfolgt ist.

Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise. Diese gelten jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer.

Verzug tritt spätestens 14 Tage ab dem Datum der Abrechnung ohne weitere Mahnung ein.

Befindet sich das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug, ist Max Talent berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Rechnungsbeträge einzustellen.

Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung von Max Talent sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Max Talent ist daneben in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Das Veröffentlichen der Einblendungen

Der Kunde überlässt Max Talent die betreffenden Informationen, indem der Kunde sein Unternehmensprofil vollständig ausfüllt. Für die Einblendungen werden folgende Informationen des Unternehmensprofils verwendet:

  • Das Logo des Unternehmens, welche eine ausreichende Auflösung besitzen sollte
  • Die Kurzbeschreibung des Unternehmens, welche aus ca. 140 Zeichen bestehen sollte. Inhaltlich sollte diese knappe Kurzbeschreibung die Tätigkeit, das Produkt oder die Dienstleistung des Unternehmens ansprechen und könnte zusätzlich die Fachrichtungen der gesuchten Talente enthalten.

Erfüllt ein Unternehmensprofil die Anforderungen, wird durch Max Talent ein Mini-Profil für die Einblendungen als Employer-Branding erstellt und diese werden innerhalb der Lernplattform „Max Academy“ bei der vereinbarten Zielgruppe ausgespielt und angezeigt.

Während der Laufzeit können diese Informationen jederzeit durch das Unternehmen geändert werden. Max Talent bittet in diesem Falle um eine gemeinsame Absprache über eine solche Änderung, um einen möglichst guten Effekt zu erzielen.



Max Universe GmbH, Stand: 4. April 2024