rechtliche Beratung der Fakultäten und Hochschulgremien zu hochschulspezifischen Themen
selbstständige Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, insbesondere aus den Bereichen des allgemeinen Verwaltungsrechts, Vertragsrechts sowie des Zivilrechts
Erstellung von juristischen Analysen und Gutachten zu sämtlichen Rechtsangelegenheiten des Dezernats