Servicebereichsleitung (m/w/d) für den Bereich „IT-Support Schulen“am Standort Mettmann

Kommunales Rechenzentrum Niederrhein

Festanstellung

IT-Security, Projektmanagement, Systemadministration

Bachelor, Ausbildung

Nächstmöglicher Zeitpunkt

Deutsch

Kamp-Lintfort, Mettmann



Wir bieten

  • Krisensicherer Vollzeit-Job mit flexiblen Arbeitszeiten
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 (in Anlehnung an TVöD-V, Bereich IT)
  • kostenfreie Parkplätze und Lademöglichkeiten für E-Autos und -Bikes
  • umfangreiches Fortbildungsangebot
  • Gute Einarbeitung und spannende Aufgaben

Der Job

Sie sind als Servicebereichsleitung im Servicebereich "IT-Support Schulen - Bereich IV" am Standort Mettmann eingesetzt und führen fachlich sowie disziplinarisch ein Team von derzeit 12 Mitarbeitenden. Gemeinsam mit Ihrem Team sind Sie für die Administration und Wartung der IT-Infrastruktur an Schulen im Raum Mettmann und den reibungslosen Ablauf aller technischen Prozesse zuständig.

Zu Ihrem Verantwortungsbereich gehören:

  • Mitarbeitendenführung, u.a. die Vereinbarung von Arbeitszielen, die Beurteilung der Arbeitsergebnisse und das Führen von Mitarbeitendengesprächen sowie die Kapazitäts- und Einsatzplanung des Teams und von externen Dienstleistenden
  • Entwicklung und Überwachung von Aufgaben- und Zeitplänen
  • Mitwirkung an der strategischen Weiterentwicklung des Bereiches "IT-Support Schulen"
  • Unterstützung bei der Konzeption und Bereitstellung von Dienstleistungen für den Verband und Dritte
  • Planung und Umsetzung von zentralen IT-Projekten zur Unterstützung des Vor-Ort-Supports
  • Sicherstellung des zielgruppenorientierten IT-Services
  • Laufende Analyse sowie Optimierung der Serviceprozesse und Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe im Rahmen der Qualitätssicherung sowie Sicherung und Kontrolle der vertraglich zugesicherten Leistungen/SLAs
  • Führung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden sowie Mitwirkung bei der Angebotserstellung und dem Vertragsmanagement
  • Steuerung des 2nd- und 3rd-Level-Support bei auftretenden Störungen mit direktem Kontakt zu Kundinnen und Kunden und Bearbeitung von Incidents und Eskalationen sowie die Anfertigung von Reports und Kalkulationen im Rahmen der Betreuung von Kundinnen und Kunden

Ihr Profil

  • Sie verfügen über einen (Fach-)Hochschulabschluss (z.B. der Fachrichtung Informatik) oder eine abgeschlossene IT-Ausbildung (z.B. Fachinformatik) oder vergleichbare Qualifikationen sowie Erfahrungen in der Beratung und Betreuung von modernen Anwendungen und IT-Infrastrukturen
  • Sie besitzen die Fähigkeit zur Personalführung und verfügen über ein hohes Verantwortungsbewusstsein, eine gute Belastbarkeit in Krisensituationen und eine strukturierte, teamorientierte Arbeitsweise
  • Sie zeichnen sich durch ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und eine hohe Zielgruppen- und Dienstleistungsorientierung aus. Darüber hinaus besitzen Sie eine hohe Sozialkompetenz sowie ein Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse der Zielgruppen und der Beschäftigten
  • Sie verfügen über ein Organisationsgeschick, ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten und ein sicheres Auftreten
  • Sie haben berufliche Erfahrung in der Organisation von Servicedienstleistungen und idealerweise mehrjährige Erfahrung im Anwendersupport
  • Sie besitzen sehr gute Kenntnisse im Umgang und in der Betreuung von IT-Systemen
  • Sie haben idealerweise theoretische und praktische Erfahrungen in Fragen der Sicherheit informationstechnischer Systeme, sowie gute Kenntnisse im IT-Service-Management (ITIL, ISO)
  • Eine Bereitschaft an Qualifizierungsmaßnahmen u. a. für Führungskräfte teilzunehmen, wird vorausgesetzt. Ebenso wird eine Bereitschaft zu Notdiensten, ggf. auch an Wochenenden und/oder in den Nachtstunden vorausgesetzt (soweit erforderlich)
  • Da die Tätigkeit zu einem Großteil vor Ort in Schulen ausgeübt wird, ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten PKW für dienstliche Fahrten (gegen Wegstreckenentschädigung gem. Landesreisekostengesetz NRW) erforderlich
  • Berücksichtigung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im KRZN, insbesondere Übernahme einer Vorbildfunktion den zugeteilten Mitarbeitenden gegenüber und konstruktive Mitwirkung an der Umsetzung oder Weiterentwicklung der Maßnahmen

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